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Fragen und AntwortenWas bringt die Grundrente?

Mehr als eine Million Rentner*innen profitieren von der Grundrente, die zu Beginn des Jahres eingeführt wurde. Der SoVD in Niedersachsen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter finanziell besser dastehen: Darum geht es bei der Grundrente. Sie soll denjenigen zugute kommen, die über Jahrzehnte hinweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und trotzdem kaum von den Bezügen leben können.

Wer soll von der Grundrente profitieren?

Die Grundrente richtet sich an Menschen mit geringen Renten, die insgesamt auf mindestens 33 Rentenbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit kommen. Der Bedarf wird zudem über eine Einkommensprüfung ermittelt.

Wie funktioniert die Grundrente?

Die Altersrente wird generell über sogenannte Entgeltpunkte errechnet. Pro Entgeltpunkt gibt es derzeit eine Rente von monatlich 34,19 Euro (West) bzw. 33,23 Euro (Ost). Ein*e Durchschnittsverdienende*r erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen unter dem Durchschnitt, gibt es entsprechend weniger. Die Grundrente funktioniert über eine Aufwertung von Rentenentgeltpunkten für bestimmte Zeiten, in denen nur geringe Rentenanwartschaften erworben wurden.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Bei der Berechnung der Grundrente werden Zeiten mit Beiträgen berücksichtigt, die 30 bis 80 Prozent des jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Durchschnittseinkommens entsprechen. Im Jahr 2019 lag diese Spanne etwa bei monatlich 972 bis 2.593 Euro brutto. Für diese Zeiten erhalten die Betroffenen einen Grundrentenzuschlag um das Zweifache, jedoch höchstens bis zur Grenze von 0,8 Entgeltpunkten. Der volle Zuschlag soll allerdings zunächst erst nach 35 Beitragsjahren erreicht werden. Zwischen 33 und 35 Beitragsjahren wird der Grundrentenzuschlag ansteigend gestaffelt berechnet.

  • Beispiel 1: Anna P. hat zwei Kinder und kommt auf insgesamt 38 Versicherungsjahre. Für die Grundrente werden davon allerdings nur 26 Jahre berücksichtigt. Der Grund: In den übrigen Jahren kam sie nur auf Beiträge unterhalb von 30 Prozent des Durchschnittseinkommens. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro, der Grundrentenzuschlag liegt bei 75 Euro.
  • Beispiel 2: Gregor K. hat in 39 Arbeitsjahren 60 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Er bekommt ohne andere Einkünfte 746 Euro Rente – und 195 Euro Grundrentenzuschlag.

Wo liegen die Einkommensgrenzen?

Die Grundrente erhält nur, wer auch entsprechenden Bedarf hat. Dieser wird über eine Einkommensprüfung festgestellt. Den vollen Aufschlag bekommen diejenigen Rentner, deren monatliches Einkommen bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 (Eheleute oder Lebenspartner*innen) liegt. Übersteigt das Einkommen die jeweilige Freigrenze, wird der darüberliegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

  • Beispiel: Bei einem Alleinstehenden mit einem Einkommen von 1.300 Euro würden 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele also 30 Euro niedriger aus.

Beträge über 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) werden sogar vollständig auf die Grundrente angerechnet. Eine Vermögensprüfung findet dagegen nicht statt.

Wie erfolgt die Einkommensprüfung?

Zunächst wird das zu versteuernde Einkommen geprüft. Dazu gehören etwa Mieteinkünfte, Pensionen oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Hinzu kommt der steuerfreie Teil von Renten sowie Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Da Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vorliegen, bleibt Neurentnern die Grundrente im ersten Jahr womöglich vorenthalten. Die Einkommensprüfung soll aber jedes Jahr wiederholt werden.

Wie wird die Grundrente auf Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet?

Wer zusätzlich noch auf einen Unterstützung wie Grundsicherung oder Wohngeld angewiesen ist, soll einen Freibetrag von zunächst maximal 216 Euro erhalten.

Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes müssen sich Versicherte darauf einstellen, dass die Grundrente erst später ausgezahlt wird. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass zunächst Neurentner ab Mitte 2021 die Grundrente ausgezahlt bekommen – dann natürlich rückwirkend zum Januar. Bei Versicherten, die schon 2020 Rentner waren (Bestandsrentner), könnte es noch bis Ende 2022 dauern, bis eine Auszahlung erfolgt – auch dann natürlich rückwirkend.

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