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SoVD informiert rund um Anspruchsvoraussetzungen und geltende EinkommensgrenzenGrundrentenzuschlag: Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Seit das entsprechende Gesetz im Juli 2021 eingeführt wurde, profitieren circa 1,1 Millionen Rentner*innen von der Grundrente – einem individuellen Zuschlag auf die Rentenbezüge. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt werden müssen, welche Einkommensgrenzen gelten und in welcher Höhe die Leistung gezahlt wird, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Wer lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, kann Anspruch auf die Grundrente haben. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag, der individuell anhand der gesammelten Rentenpunkte berechnet wird und durchschnittlich bei 86 Euro im Monat liegt. „Von diesem Zuschlag profitieren durch Freibetragsregelungen auch Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger*innen, die dann eine höhere Leistung erhalten“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Ein Antrag muss in der Regel nur in Ausnahmefällen gestellt werden – etwa bei einem Wohnsitz im Ausland.

Für einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag müssen Rentner*innen für einen Teilzuschlag mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen, bei einem vollen Zuschlag 35 Jahre. „Zu den Grundrentenzeiten zählen neben Zeiten, in denen ein versicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde, zum Beispiel auch Zeiten aus der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen“, erklärt Lorenz.  Als weitere Voraussetzung muss die Höhe des Einkommens während der Grundrentenzeiten zwischen 30 und 80 Prozent des Bundesdurchschnittsverdienstes gelegen haben. Auch aktuelle Einkünfte werden angerechnet, wie etwa der steuerfreie Teil der Rente oder Versorgungsbezüge. Welche Einkommensgrenzen gelten, ergibt sich aus den Rentenanpassungen des Vorjahres. Derzeit erhalten Alleinstehende den Grundrentenzuschlag, wenn ihr Einkommen maximal 1.375 Euro im Monat beträgt, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 2.055 Euro monatlich. Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden zu 60 Prozent angerechnet. „Ab einem Einkommen von 1.686 Euro beziehungsweise 2.424 Euro für Paare, findet eine Anrechnung in voller Höhe statt“, so Lorenz.

Bei weiteren Fragen zum Thema Rente können die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen unter 0511 65610721 kontaktiert werden. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.