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Für eine verbesserte Versorgung von Pflegebedürftigen und weniger BürokratieHilfsmittel: Pflegekräfte können Empfehlung aussprechen

Mehr Kompetenz für ausgebildete Pflegekräfte: Seit Anfang des Jahres sind Pflegekräfte dazu befugt, Hilfs- und Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Krankenpflegeartikel, Mobilitäts- oder Bade- und Duschhilfen zu empfehlen. Damit soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert und das Genehmigungsverfahren unbürokratischer werden. Der SoVD in Niedersachsen erklärt alles Wichtige zu der neuen Regelung.

Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bekommen ausgebildete Pflegekräfte mehr Kompetenz bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zugesprochen. Seit Jahresbeginn haben sie die Befugnis, Hilfs- und Pflegehilfsmittel zu empfehlen. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und Genehmigungsverfahren weniger bürokratisch zu gestalten. „Bisher war ein ärztliches Attest für die Versorgung mit Hilfs- oder Pflegehilfsmitteln notwendig. Das neue Gesetz erlaubt es Pflegekräften zwar nicht, diese zu verordnen, eine entsprechende Empfehlung soll aber ähnlich behandelt werden“, erläutert Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Ausgesprochen werden dürften sie etwa von Pflegefachpersonal, Alten- oder Krankenpfleger*innen.

Erhalten Betroffene eine Empfehlung für ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel, um ihre Beschwerden zu lindern, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder auch die Pflege zu erleichtern, müssen sie diese innerhalb von zwei Wochen an den jeweiligen Leistungserbringer weitergeben – zum Beispiel die Apotheke oder das Sanitätshaus. „Der Leistungserbringer stellt dann bei der Kranken- oder Pflegekasse einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in der Regel in den nächsten drei Wochen“, weiß Lorenz.

Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen beantworten gerne weitere Fragen zu der neuen Regelung und beraten auch zu weiteren Pflegethemen. Erreichbar ist der Verband telefonisch unter 0511 65610721. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.