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Rentenerhöhung wirkt sich auch auf Hinterbliebenenrente ausHinterbliebenenrente: Einkommensfreibeträge angehoben

Rentenplus für Witwen*Witwer: Mit der Anhebung der gesetzlichen Rente im Juli 2022 steigen auch die Hinterbliebenenrenten – sowie geltende Freibeträge. Was sich genau ändert und wie zusätzliche Einkommen angerechnet werden, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente wirkt sich auch positiv auf die Hinterbliebenenrente aus. Das gilt außerdem für Freibeträge, die bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen berücksichtigt werden: In Ostdeutschland sind es nun 937,73 Euro im Westen 950,93 Euro. „Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenrente gemindert, sobald ein Einkommen diesen Freibetrag überschreitet. Es gibt aber Ausnahmen, die nicht angerechnet werden. Dazu zählen bedarfsorientierte Leistungen wie die Grundrente, die Riester-Rente und Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen.

Der Anteil des Nettoeinkommens, der über dem geltenden Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. „Für die Umrechnung vom Brutto in Netto gelten pauschale Prozentsätze. Diese sind unterschiedlich hoch und davon abhängig, welche Art des Einkommens bezogen wird. Bei verwitweten Rentner*innen beträgt diese Pauschale beispielsweise 14 Prozent“, so Lorenz.

Erzielen Betroffene mehrere Einkünfte, etwa durch die Rente und einen zusätzlichen Minijob, werden alle Einkommen zusammengerechnet. „In so einem Fall ist der Freibetrag schnell erreicht, was gegebenenfalls zu einer starken Kürzung der Hinterbliebenenrente führt“, weiß Lorenz. 

Für Fragen zur Hinterbliebenenrente und weiteren Rententhemen stehen die Berater*innen des SoVD in Ort gerne zu Verfügung. Der Verband ist telefonisch unter 0511 65610721 zu erreichenEin Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.