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Antrag kann Entlastung bringen – der SoVD hilftHöheres Wohngeld: Wann habe ich Anspruch?

Warum die Erhöhung?
Zum 1. Januar wurde die CO2-Steuer eingeführt. Damit wird nicht nur das Tanken, sondern auch das Heizen mit Öl und Erdgas teurer. Deshalb wird die Abgabe auch beim Wohngeld berücksichtigt - es wird um zehn Prozent erhöht. 

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Menschen mit geringem Einkommen haben in vielen Fällen Anspruch auf Wohngeld. Das beutet, sie bekom-men einen Mietzuschuss. 

Und Eigentümer?
Auch Wohnungs- oder Hauseigentümern kann eine solche Leistung zustehen. Diese nennt sich dann aller-dings Lastenzuschuss.

Achtung:
Viele wissen gar nicht, dass sie Wohngeld bekommen können. Darum weist der SoVD in Niedersachsen darauf hin, dass Betroffene unbedingt überprüfen lassen sollten, ob ein Anspruch in ihrem Fall besteht. Denn Wohn-geld bringt eine Entlastung, wenn man die Miete nicht zahlen kann. 

Die Beträge:
Wer weniger als 1.500 Euro brutto monatlich zur Verfügung hat und alleinstehend ist, sollte sich unbedingt beraten lassen. Für Familien gilt das für einen Betrag unter 3.300 Euro. 

Wie hoch der Betrag des Wohngeldes letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu sagen und von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Corona versursacht finanzielle Sorgen:
Laut einer Umfrage des Norddeutschen Rundfunks unter niedersächsischen Städten und Kommunen hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der Anträge auf Wohngeld erhöht: 

  • in Hannover und Salzgitter um 20 Prozent
  • in Osnabrück um 19 Prozent 
  • in Lüneburg sogar um 26 Prozent

Der Grund: Viele Menschen befinden sich derzeit in Kurzarbeit oder haben sogar ihren Job verloren. 

Fazit:  Wohngeld kann finanziell entlasten, daher sollten Menschen mit wenig Einkommen unbedingt ihren Anspruch prüfen lassen!

Beratung beim SoVD:

  • In einem SoVD-Beratungszentrum – hier klicken
  • Unter 0511 65610721 telefonisch einen Termin vereinbaren


Die Meinung des SoVD:
Obwohl er die Berücksichtigung der gestiegenen CO2-Steuer begrüßt, geht dem Verband gleichzeitig die einmalige Erhöhung im Januar nicht weit genug. 

Er fordert: Eine jährliche, automatische Anpassung des Wohngeldes, wie es bei Sozialleistungen bereits ge-handhabt wird.