Neue Regelung / Antrag kann drei Monate rückwirkend gestellt werdenHohe Heizkosten: Finanzielle Entlastung durch Jobcenter möglich
Haben Betroffene sowieso schon kaum Geld, um über die Runden zu kommen, sind die stark gestiegenen Heizkosten eine zusätzliche Belastung, die ihnen große finanzielle Sorgen bereitet. Allerdings können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Heizkostenübernahme stellen und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld erhalten. Neue Regelung bei der Sozialleistung: Der Antrag kann bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden. Alles Wichtige dazu weiß der SoVD in Niedersachsen.
Wissen Menschen aufgrund der gestiegenen Heizkosten nicht, wie sie ihre Rechnungen noch bezahlen sollen, können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme stellen und finanzielle Entlastung in Form von Bürgergeld erhalten. „Bislang konnte eine Kostenübernahme nur in dem Monat beantragt werden, in dem die Kosten entstanden sind. Das hat sich mit der Einführung des Bürgergelds glücklicherweise geändert“, sagt Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Dank der neuen Regelung kann ein Antrag jetzt bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden.
Erreichen Betroffene zum Beispiel durch hohe Heizkostennachzahlungen oder den Nachkauf von Brennvorräten ihr finanzielles Limit, kann die Belastung durch die Unterstützung des Jobcenters abgefedert werden. „Um berechtigt zu sein, müssen allerdings die grundlegenden Voraussetzungen für einen Bürgergeldanspruch erfüllt sein“, so Lorenz. Unter anderem dürfe ein bestimmtes Vermögen nicht überschritten werden. „Wird Bürgergeld beispielsweise für einen Monat bezogen, liegt die Vermögensgrenze bei 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um weitere 15.000 Euro.“
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Bürgergeld können die Berater*innen SoVD in Niedersachsen telefonisch unter 0511 65610721 erreicht werden. Die Kontaktdaten zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.