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SoVD kritisiert die endgültige Abschaffung der Widerspruchsverfahren

Der SoVD (Sozialverband Deutschland) kritisiert die Abschaffung der Widerspruchsverfahren in Niedersachsen. Der Landtag beschloss am 24. November 2009, die gerichtlichen Vorverfahren dauerhaft zu streichen, nachdem diese bis zum 31. Dezember 2009 zunächst nur ausgesetzt worden waren. Gegen ablehnende Behördenbescheide muss nach der Neuregelung nun sofort Klage eingereicht werden. „Das wird viele Menschen abschrecken, ihre Ansprüche einzufordern“, bemängelt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer. „Gerade bei Anträgen auf Wohngeld oder auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren könnte ein wirksamer Rechtsschutz versagt bleiben, da diese Verfahren nicht gerichtskostenfrei sind“, ergänzt Bauer.

Auch die Gutachter der Leuphana-Universität Lüneburg kamen in ihrem Evaluationsbericht zur Aussetzung des gerichtlichen Vorverfahrens zu dem Ergebnis, dass unter anderem im Wohngeldrecht und im Kinder- und Jugendhilferecht das Vorverfahren wieder eingeführt werden sollte.

„Leider hat die Landesregierung den Evaluationsbericht nicht ernst genommen und wenigstens in Teilbereichen das gerichtliche Vorverfahren wieder eingeführt“, bedauert der SoVD-Landesvorsitzende: „Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung eine Erprobung verspricht, sich dann aber über das Ergebnis der wissenschaftlichen Studie hinwegsetzt.“