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SoVD begrüßt Gesetz zur inklusiven Schule

Haarscharf vor Erreichen der Drei-Jahres-Marke seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 verabschiedet der Landtag nun das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. als größter Sozialverband in Niedersachsen und entschiedener Verfechter des gemeinsamen Unterrichts für Schüler mit und ohne Behinderungen, begrüßt diese Entscheidung.

„Jetzt kommt die Inklusion in Niedersachsen endlich in Gang“, resümiert Adolf Bauer, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes die jahrelange Hängepartie der Landesregierung. „Ganz wichtig ist, dass eine Abschulung behinderter Kinder nur noch in engen Grenzen möglich sein wird und auf die Regelung, Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf als Ordnungsmaßnahme an eine Förderschule zu überweisen, verzichtet wird“, erklärt Bauer weiter. An diesen Regelungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs hatte der SoVD scharfe Kritik geübt. 

Für das Gelingen komme es jetzt entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung an. „Die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss an den Regelschulen im selben Umfang gewährleistet sein wie an Förderschulen“, stellt Bauer klar. Gleichzeitig macht er deutlich, dass der SoVD die Aufrechterhaltung fast aller Förderschulen für mit dem Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar hält. „Wird Inklusion ernstgenommen, müssen die Förderschulen und Tagesbildungsstätten schrittweise abgebaut werden“, so Bauer. Andernfalls sei das Gesetz eine Mogelpackung.