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SoVD: Menschen mit Behinderungen müssen bei Aktionsplan mit einbezogen werden

Drei Jahre hat die niedersächsische Landesregierung gebraucht, um nun einen Entwurf für den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. zeigt sich enttäuscht von dem Papier. „Der Aktionsplan ist längst überfällig und leider völlig unzureichend. Im Wesentlichen kommt er über eine Beschreibung des Ist-Zustandes nicht hinaus. Eigentlich sollen damit die in der Konvention festgeschriebenen Menschenrechte umgesetzt werden. Davon kann man allerdings nicht sprechen – es fehlt an einer Zielbeschreibung, konkreten Maßnahmen und verbindlichen Zeitvorgaben. Es ist überhaupt nicht klar, wann und wie in Niedersachsen mit der Umsetzung der UN-Konvention begonnen werden soll“, kritisiert der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Außerdem habe es die Landesregierung einmal mehr versäumt, behinderte Menschen bei der Erarbeitung des Entwurfs mit einzubeziehen, obwohl die Behindertenrechtskonvention ausdrücklich eine aktive Einbindung fordere. „Deshalb setzen wir uns für eine Arbeitsgruppe ein, die sowohl aus Betroffenen als auch aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung besteht. Insbesondere die Menschen mit Behinderungen gehören auf Augenhöhe in das Vorhaben einbezogen“, betont Bauer.

<link fileadmin downloads pdf stellungnahmen sovd_stellungnahme_aktionsplan.pdf _blank download file>Hier können Sie sich die SoVD-Stellungnahme zum Aktionsplan als pdf-Dokument herunterladen.