Vorsorge: Patientenverfügung reicht nicht aus
Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig – auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf die Bedeu-tung einer umfassenden Vorsorge im Krankheitsfall hin: „Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben. Aber sie haben sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert“, sagt Elke Gravert von der UPD-Beratungsstelle in Hannover.
Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. An-dernfalls sind ihnen die Hände gebunden. Gravert: „Es reicht nicht aus, verhei-ratet oder eng verwandt zu sein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.“ Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlegt, regelt die Vorsorgevollmacht alles andere: von der Um-setzung der Patientenverfügung bis hin zu Vermögens- und Wohnungsange-legenheiten. Dazu sollte die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden.
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann die Lage sehr schnell kompliziert werden. Ein Fall aus Hannover zeigt die Problematik. „Eine Ratsuchende kam zu mir nach einem Schlaganfall ihrer verwitweten Mutter“, erzählt die UPD-Beraterin. Nur noch per Blickkontakt habe die Tochter mit ihr kommunizieren können. „Als die Dame dann Geld vom Konto ihrer Mutter abheben wollte, um fällige Rechnungen für sie zu bezahlen, verweigerte ihr die Bank den Zugang.“
Ein Ausweg habe sich darin gefunden, dass die Tochter vom Vormund-schaftsgericht als Betreuerin bestellt worden sei. Nun führt sie die Angelegen-heiten ihrer Mutter unter Aufsicht des Gerichts. „Unter den gegebenen Um-ständen war das die beste Lösung“, sagt Gravert, „aber mit einer Vorsorge-vollmacht wäre diese Situation leicht vermeidbar gewesen.“
UPD-Tipp: Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die individuell formuliert sein sollte, sind Vordrucke zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht unbedenklich. Diese gibt es unter anderem beim Bundesjustizministerium (neben Deutsch auch in Türkisch und Russisch) und den Justizministerien der Länder.
Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheits-rechtlichen Fragen in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung (www.upd-online.de) und ein kostenfreies* Beratungstelefon:
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend
Die nächste UPD-Beratungsstelle finden Sie in Hannover. Da die regionale Beratung zurzeit sehr stark nachgefragt wird, wenden Ratsuchende sich bitte zunächst an das bundesweite UPD-Beratungstelefon.
Mehr zur UPD:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Pati-entinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Dessen Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Kranken-versicherung.
Träger der UPD-Beratungsstelle in Hannover ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.