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Senkung der Rundfunkgebühr: SoVD fordert wieder Befreiung für Behinderte

„Das deutliche Plus beim Rundfunkbeitrag muss jetzt den behinderten Menschen und den Beziehern kleiner Einkommen zugute kommen. Hier sind Nachbesserungen überfällig.“ Das erklärte Adolf Bauer, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Bauer verwies auf die in der Vergangenheit bewährte Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen. Der Ausgleich ermöglichte kulturelle Teilhabe für Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung der Weg in Ausstellungen, Konzerte oder Theater verstellt war. Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsrechts wurde der Nachteilsausgleich vor einem Jahr abgeschafft. Der SoVD hatte dies vehement kritisiert und deutliche Verbesserungen gefordert. Bauer sprach sich zudem für eine Entlastung der Bezieher von kleinen Einkommen aus. „Die Befreiungsmöglichkeiten vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gründen auszuweiten, ist angesichts der sprudelnden Einnahmen der richtige Weg. Wer früher aufgrund der steigenden Kosten für Miete, Heizung und Strom auf das Fernsehen verzichtet hat, konnte über die Runden kommen. Die Möglichkeit der Befreiung muss den Betroffenen wieder eröffnet werden“, sagte der Landesvorsitzende.

Dass an dieser Stelle dringend nachjustiert werden muss, zeigen auch die Nachfragen in den etwa 60 SoVD-Beratungszentren in ganz Niedersachsen. „Viele Betroffene können nicht verstehen, warum sie trotz ihres Handicaps nicht auch von der Gebühr befreit werden. Für uns ist es ein starkes Stück, dass Menschen mit Behinderung mal wieder das Nachsehen haben“, so Bauer.