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Rundfunkbeitrag: Behinderte Menschen haben das Nachsehen

Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag.

„Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung. Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt“, erklärt die 2. SoVD-Landesvorsitzende Edda Schliepack. Angesichts der sprudelnden Gebühreneinnahmen fordere Niedersachsens größter Sozialverband erst recht die Rückkehr zu dieser bewährten Regelung. Wer aufgrund seiner Behinderung bei kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der müsse dafür einen Nachteilsausgleich erhalten. Als Mitglied im niedersächsischen Landesrundfunkbeirat betont die SoVD-Vertreterin: „Darüber werden wir in dem Gremium auf alle Fälle reden müssen. Für uns ist es ein starkes Stück, dass gerade Menschen mit Behinderungen wieder das Nachsehen haben.“

Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat. Der SoVD befürwortet grundsätzlich die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag. Aus Sicht des Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner Einkommen gefordert. Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.