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SoVD Niedersachsen begrüßt Erhalt der Rundfunkgebühren-Befreiung für Menschen mit Behinderung

Der Sozialverband SoVD Niedersachsen begrüßt, dass die Rundfunkge-bühren-Befreiung für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleibt. Sie gilt auch künftig unabhängig vom Einkommen des Behinderten. „Dies ist ein weiser Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz“, sagte dazu am (heutigen) Freitag SoVD-Präsident und Landesvorsitzender Adolf Bauer.

Der SoVD Niedersachsen hatte an Ministerpräsident Christian Wulff appel-liert, sich dafür einzusetzen, dass es bei der Rundfunkgebühren-Befreiung bleibt. Diese Befreiung ist ein Nachteilsausgleich für die Behinderung. Es wäre es nicht vertretbar gewesen, blinde oder hörgeschädigte Menschen für Programme zur Kasse zu bitten, die sie nur eingeschränkt wahrnehmen können. Bauer: „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Proteste der Sozial- und Behindertenverbände erfolgreich waren.“

Die Befreiung von Rundfunkgebühren gilt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent, die nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, für blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung sowie für Hörgeschädigte mit einem GdB von wenigstens 50 Prozent.