Direkt zu den Inhalten springen

In der Mietwohnung: Anspruch auf Barrierefreiheit

Das kann auch jungen Menschen passieren: durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch eine Behinderung ist die Bewegung zeitweise oder auf Dauer eingeschränkt. Viele Ältere kennen das Problem ohnehin – das Treppen steigen fällt irgendwann schwer, der Badewannenrand ist zu hoch, die Türschwellen sind auf einmal ein Hindernis. Was viele nicht wissen: Seit der Mietrechtsreform vom September 2001 haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Barrierefreiheit.

Danach kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder des Hauses nötig sind. Die Kosten für die baulichen Veränderungen müssen in der Regel von der Pflegeversicherung, der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft getragen werden. „Der Mieter kann den Wunsch nach einem Umbau an uns herantragen. Wir sind dann für unsere Mieter sowohl bei der technischen Umsetzung als auch bei der konkreten Antragstellung behilflich“, sagt Manfred Kruse, Leiter der Abteilung Hausverwaltung bei der Reichsbund Wohnungsbau GmbH.

Nähere Informationen erteilt die Reichsbund Wohnungsbau GmbH unter der Rufnummer 0511-496020 oder donnerstags von 15 bis 17 Uhr während der Beratungszeit im Sozialinformationszentrum des SoVD Niedersachsen, Herschelstraße 31, 30159 Hannover. Übersichten über Vermietung und Verkauf von Häusern und Wohnungen sind im Internet unter www.reichsbundwohnungsbau.de aufgelistet.