SoVD Niedersachsen: Frauenförderung darf nicht zur freiwilligen Selbstverpflichtung werden
Mit Bestürzung haben die Frauen im SoVD Niedersachsen die Än-derung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts zur Kenntnis genommen. „Die Landesregierung ist mit dieser Verfas-sungsänderung einen wesentlichen Schritt rückwärts gegangen“, so SoVD-Landesfrauensprecherin Elisabeth Wohlert. „Frauenförderung und das Ziel der Gleichberechtigung sind wieder ein Stück weit in die Ferne gerückt.“
Die Pflicht zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten wird nur noch auf die Landkreise und großen selbstständigen Städte begrenzt., d.h. nur noch 55 Kommunen in Niedersachsen müssen eine Frauenbeauftragte stellen. Bisher gab es 190 Frauenbeauftrag-te, doch künftig werden es wohl deutlich weniger sein, da es den meisten Städten freigestellt ist, ob sie jemanden hauptamtlich be-schäftigen.
Elisabeth Wohlert gibt zu bedenken, dass mit dieser Gesetzesände-rung die Arbeit der Frauenbeauftragten in Frage gestellt wird. Der erreichte Standard der Frauenpolitik sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seien nachhaltig gefährdet. „Frauenbeauf-tragte stellen ein wichtiges Bindeglied für die Frauen zur Verwaltung dar und stärken die gesamte Frauen- und Gleichberechtigungsar-beit vor Ort“, so Wohlert. „Sie bringen frauenpolitische Themen in die Verwaltungen und in die Räte und Kreistage. Frauenförderung darf nicht zur freiwilligen Selbstverpflichtung werden.“