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SoVD-Chef Bauer fordert mehr barrierefreie Wahllokale

Die Kommunen sollen nach der Bundeswahlordnung die Wahllokale so auswählen und einrichten, dass behinderten Menschen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Die Kommunen sind außerdem verpflichtet, darüber zu informieren, welche Wahllokale barrierefrei sind. Diese Regelungen sind dem Behindertengleichstellungsgesetz zu verdanken.

„Die Umsetzung ist allerdings noch nicht zufrieden stellend“, monierte der Vorsitzende des SoVD Niedersachsen am (heutigen) Dienstag in Hannover. Der Anteil der barrierefreien Wahllokale ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Zahlen, die einen landesweiten Überblick ermöglichen, sind derzeit nicht zu erhalten. Die an Niedersachsen grenzende Stadt Bremen nimmt nach eigenen Angaben mit einem Anteil von 65 Prozent behindertengerechter Wahllokale bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Bauer: „Wir appellieren an die Kommunen, ihre Anstrengungen noch zu verstärken, um in Zukunft eine möglichst flächendeckende Barrierefreiheit der Wahllokale sicherzustellen. Die Teilnahme an Wahlen ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges politisches Teilhaberecht. Dies betrifft bundesweit 8,4 Millionen Menschen mit Behinderung, also jeden zehnten Einwohner Deutschlands. In Niedersachsen sind es immerhin mehr als 600 000 Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.“

Probleme bereiten zudem auch die zahlreichen Wahlautomaten, in denen die Stimmabgabe per Knopfdruck und nicht durch Ankreuzen des Wahlzettels erfolgt.

Diese Wahlautomaten sind für Blinde, Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige nach dem derzeitigen technischen Stand untauglich. Blinde und Sehbehinderte können die bewährten Wahlschablonen nicht verwenden, für Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige ist die Tastatur kaum zu erreichen. „Dies ist ein Rückschritt“, so Bauer. „Wir fordern die Kommunen daher auf, dafür zu sorgen, dass die Wahlautomaten künftig barrierefrei sind.“