SoVD erzielt wegweisendes BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der SoVD hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil zu Erwerbsminderungsrenten erzielt. Danach sind Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetz- und grundrechtswidrig. Die Entscheidung betrifft Erwerbsminderungsrentner, deren Bescheid oder Neubescheid nach 2001 ergangen ist sowie Hinterbliebenenrenten seit 2001. Wir schätzen, dass mindestens 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden sind.
Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind bei der Reform der Erwerbsminderungsrenten 2001 eingeführt worden. In dem vom SoVD geführten Revisionsverfahren (B 4 RA 22 / 05 R) ging es um eine 1960 geborene Klägerin, deren Erwerbsminderungsrente bei einem Neubescheid im Jahr 2003 aufgrund der Abschläge um 137 Euro zu niedrig festgesetzt wurde. Dies war unrechtmäßig. Statt 800 Euro Erwerbsminderungsrente stehen der Klägerin 937 Euro zu.
Der 4. Senat des BSG verweist in seiner Entscheidung vom 16. Mai darauf, dass laut Gesetz bei Erwerbsminderungsrenten nur Abschläge für den Zeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr vorgesehen sind. Abschläge für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr seien unzulässig.
Der SoVD sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, wonach Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten systemwidrig sind. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil er gesundheitlich schwer angeschlagen ist, sucht sich dies nicht aus.
Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind daher ungerecht und unvertretbar.
Der SoVD wertet die BSG-Entscheidung als Stärkung der Erwerbsminderungsrenten. Mit dem schriftlichen Urteil wird nicht vor Herbst gerechnet.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Weitere Informationen:
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