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SoVD kritisiert Aufweichung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Wir kritisieren, dass die Große Koalition eine zentrale Regelung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Lasten der Betroffenen verändert hat.

Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten Betroffene bei einer Klage Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Nach der neuen Fassung müssen die Betroffenen solche Tatsachen beweisen. Damit wird es deutlich schwerer, gegen eine Diskriminierung vorzugehen.

Durch die verschiedenen Änderungen in letzter Minute bleibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinter den EU-Richtlinien zurück. Die EU-Richtlinien werden damit nur unzureichend umgesetzt.

Wir warnen mit Nachdruck davor, dass mit der Aufweichung des AGG der seit langem bestehende Diskriminierungsschutz für Männer und Frauen im Arbeitsrecht verschlechtert wird. Denn die Beweislastregelung des § 611a BGB wird durch die Regelungen des § 22 AGG ersetzt. Das bedeutet, dass der Nachweis einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung am Arbeitsplatz künftig erschwert wird. Dies verstößt gegen den europäischen Rechtsgrundsatz, dass bereits bestehender nationaler Diskriminierungsschutz nicht verschlechtert werden darf.

Wir fordern die Große Koalition auf, zur ursprünglichen Formulierung bei der Beweislastregelung zurückzukehren. Die Aufweichung des AGG darf nicht dazu führen, dass der geschlechtsspezifische Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz ausgehöhlt wird.

Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Gesetzentwurf auch behinderte und alte Menschen vor Diskriminierung schützen soll.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden