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SoVD Niedersachsen für Wulffs Pläne zum Gleichstellungsgesetz -

Der SoVD Niedersachsen begrüßt die am Wochenende bekannt gewordenen Änderungspläne der Landesregierung zum Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) hatte gemeldet, dass Ministerpräsident Christian Wulff die Regelungen des bisher vorliegenden Gesetzentwurfes deutlich ausweiten wolle. „Wir freuen uns über diesen Kurswechsel, da der bisher vorliegende Entwurf eklatante Mängel enthielt“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer.

Der mit mehr als 250.000 Mitgliedern größte Sozialverband Niedersachsens hatte bereits zuvor gemeinsam mit seinen Bündnispartnern Mindestanforderungen für ein vollständiges Gleichstellungsgesetz formuliert. Dazu gehörte vor allem die Forderung nach einem barrierefreien Zugang für alle Landes- und Kommunalbehörden sowie deren Internet-Auftritten.

„Das Gleichstellungsgesetz darf nicht auf gesetzgeberische Gestaltung durch die Aussparung von Städten und Gemeinden verzichten. Lückenhafte Kann- und Sollregelungen müssen durch vollständige, klare Richtlinien ersetzt werden. Wir unterstützen den Ministerpräsidenten deshalb, wenn er kommunale Behindertenbeiräte sowie Gebärdendolmetscher bei Behörden und Universitätsprüfungen fordert. Ebenso begrüßen wir die Einführung von Wahlschablonen, mit denen dann auch Sehbehinderte selbständig wählen können“, erläutert Bauer. Angesichts des Zeitungsartikels fehlen ihm jedoch noch immer eine Berichtspflicht der Landesregierung, die klare Anweisung zur Schaffung der Chancengleichheit von Frauen mit Behinderung und Pläne zur gesamtgesellschaftlichen Integration.

„Insgesamt darf es im geplanten Gleichstellungsgesetz keinesfalls Einschränkungen des Geltungsbereichs oder Finanzierungsvorbehalte geben. Eine Gleichstellung nach Kassenlage wäre völlig inakzeptabel“, betont der SoVD-Landesvorsitzende.