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Starkes Nichtraucherschutz-Gesetz / SoVD Niedersachsen rät von Boykott ab

Der SoVD Niedersachsen lobt Landesregierung und Opposition für das ab 1. August geltende Nichtraucherschutzgesetz. „Sie haben fraktionsübergreifend einen hohen Standard des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens angelegt. Damit erhält Niedersachsen nicht eines der schwächsten Gesetze dieser Art – wie es zunächst zu befürchten war, sondern liegt bundesweit vorn“, sagte SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer und bedankte sich gleichzeitig für die Einhelligkeit bei der Verabschiedung des endgültigen Gesetzentwurfs im Niedersächsischen Landtag. Ebenso wie der SoVD Niedersachsen als größter Sozialverband des Landes begrüßten zahlreiche andere Sozial- und Gesundheitsorganisationen diesen Schritt zu einem umfassenden Nichtraucherschutz.

Die Landesregierung hatte zunächst deutlich abgeschwächte Regelungen schaffen wollen, was ihr aber eine Flut von Kritik einbrachte. Der niedersächsische Landtag billigte schließlich ein stark überarbeitetes Regelwerk, nach dem ab dem 1. August 2007 in allen öffentlichen Gebäuden ein umfassendes Rauchverbot gilt. Der Geltungsbereich erstreckt sich zudem auf Gaststätten, wo zukünftig nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen geraucht werden darf.

Von einem Boykott des Nichtraucherschutzgesetzes rät Bauer ab: „Während der Übergangsfrist müssen Gastwirte bei Verstößen zunächst zwar keine Bußgelder fürchten, doch sollten sie die Chance zur Umstellung schon frühzeitig nutzen. So können sie zeigen, dass sie sich um die Gesundheit und das Wohl der Menschen kümmern.“