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SoVD kritisiert beabsichtigte Erhöhung der Eigenbeteiligung in der Beratungshilfe

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen lehnt die Erhöhung der Eigenbeteiligung Rechtsuchender in der außergerichtlichen Beratungshilfe ab. „Dabei handelt es sich wieder einmal um ein Sparprogramm zu Lasten der Menschen mit geringem Einkommen“, erklärt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer. „Es kann nicht sein, dass einkommensschwachen Menschen der Zugang zum Recht erschwert wird. Eine Erhöhung der Eigenbeteiligung um 200 Prozent ist nicht hinnehmbar“, meint Bauer.

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts beschlossen. Danach soll die Eigenbeteiligung der Ratsuchenden von 10 Euro auf 30 Euro erhöht werden, wenn ein Rechtsanwalt nicht nur mündlich berät, sondern auch Schriftsätze verfasst. Hintergrund der Gesetzesinitiative der Länder ist die Zunahme der Klagewelle im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung.

Der Gesetzentwurf ist unter anderem vom Land Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht worden. „Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, diesen Plan nicht weiter zu verfolgen und sich stattdessen für Verbesserungen der Hartz IV-Bedingungen einzusetzen“, sagt Bauer.