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Kindergelderhöhung kommt nicht an

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert die Anrechnung der Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Empfängern.

Ab dem 1. Januar 2009 soll nach bisherigen Plänen das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 auf monatlich 164 Euro erhöht werden, für das dritte Kind sind 16 Euro mehr geplant. „Einkommensschwache Eltern, die auf Hartz IV angewiesen sind, haben allerdings nichts von dieser ohnehin schon geringen Erhöhung. Ihnen wird das höhere Kindergeld voll auf ihre Einkünfte angerechnet. Das ist aus unserer Sicht unhaltbar“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer.

Zum wirksamen Kampf gegen Armut fordert der SoVD Niedersachsen stattdessen eine bedarfsgerechte Ermittlung und Erhöhung des Regelsatzes. „Zur Bekämpfung von Kinderarmut muss endlich der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Es ist wirklichkeitsfremd zu glauben, sie könnten mit 60 beziehungsweise 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen auskommen. Das reicht im Wachstum in keiner Weise für gesunde Ernährung, Kleidung und notwendige Ausgaben für Schule und Sport“, betont Bauer.