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Inklusion: SoVD kritisiert geplante Niedersächsische VerordnungLuft nach oben beim barrierefreien Internet

Von Bankgeschäften über Mobilität und Verkehr bis hin zu Behördensachen: Die Digitalisierung durchdringt fast alle Lebensbereiche. Eine umfassende Teilhabe aller Menschen ist daher nur möglich, wenn Internetseiten und mobile Anwendungen konsequent barrierefrei gestaltet werden. Dafür soll jetzt eine neue Niedersächsische Verordnung sorgen. Der SoVD sieht den Entwurf jedoch kritisch.

„Die Corona-Krise zeigt einmal mehr, welche zentrale Bedeutung die Digitalisierung hat“, hebt der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt hervor. „Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu sichern, ist hier eine konsequent barrierefreie Gestaltung unverzichtbar.“ Grundsätzlich begrüßt der SoVD daher den nun vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik. Diese soll den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Landes regeln.

„In etlichen Punkten erfüllt der Entwurf allerdings nicht die Vorgaben des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes und bleibt damit hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderungen zurück“, kritisiert Sackarendt. „Hier muss dringend nachgebessert werden.“

So fehle es etwa anders als in der entsprechenden Verordnung des Bundes an einer ausdrücklichen Regelung, die mit Blick auf Navigation und Interaktion auf eine höchstmögliche Barrierefreiheit der digitalen Angebote abziele. „Eine solche Regelung ist unverzichtbar und muss dringend auch in die Verordnung für Niedersachsen aufgenommen werden“, so Sackarendt.

Völlig inakzeptabel sei zudem, dass die Verantwortlichen dem Entwurf zufolge ein Jahr Zeit hätten, um der Überwachungsstelle mitzuteilen, wann sie festgestellte Missstände beseitigen werden. „Das ist ein Verstoß gegen das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz und bindende europarechtliche Regelungen“, stellt Sackarendt klar. Missstände seien danach unverzüglich zu beseitigen, die Mitteilung an die Überwachungsstelle müsse entsprechend kurzfristig erfolgen.

Weiterhin fordert Niedersachsens größter Sozialverband die Verpflichtung öffentlicher Stellen, bei Web-Auftritten Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache aufzunehmen.

„Bei allen aktuellen Herausforderungen darf die Inklusion nicht hintenüberfallen“, mahnt der SoVD-Chef.