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GesundheitstippKostenlose Corona-Schnelltests für Menschen mit Behinderung

Eine neue Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ermöglicht ab sofort Corona-Schnelltests in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie im Rahmen ambulanter Dienste der Eingliederungshilfe. Darüber informiert die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Northeim, die vom SoVD in Niedersachsen getragen wird.

Menschen mit Behinderung und auch Angehörige können danach einen Schnelltest auf Corona nicht nur im Verdachtsfall, sondern auch zur Prävention kostenlos in Anspruch nehmen – zum Beispiel bei Rückkehr in die besondere Wohnform nach einem Aufenthalt zu Hause oder nach einem Besuch in einer Einrichtung. Voraussetzung ist, dass Einrichtungen und ambulante Leistungsanbieter ein vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept haben und die Beschaffung und Durchführung der Tests durch die Dienste und Einrichtungen vom Gesundheitsamt bewilligt wurden.

„Gerade für Menschen in besonderen Wohnformen und  Pflegeheimen sind Corona-Schnelltests eine wichtige Hilfe“, sagt EUTB-Beraterin Susanne Grebe-Deppe. Sie könnten dazu beitragen, dass Betroffene nicht erneut wie im Frühjahr durch Quarantäne und lang andauernde Besuchsverbote isoliert werden. „Die sozialen Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung dürfen in einer zweiten Pandemie-Welle nicht weiter beschnitten werden als die der übrigen Bevölkerung“, betont die EUTB-Beraterin.

Mehr Infos zu den EUTB-Beratungsstellen des SoVD in Niedersachsen finden Sie hier.