BKK Mobil Oil bezeichnet negativen Bescheid im Nachhinein als IrrtumKrankenkasse stellt Zahlung ein: SoVD-Widerspruch hat Erfolg
Nach einer Knie-Operation mit anschließender Reha-Maßnahme erlebte Christiane Oppermann aus Oerrel im Landkreis Gifhorn eine böse Überraschung: Obwohl die 58-jährige Krankenschwester wegen anhaltender Schmerzen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit weiterhin arbeitsunfähg ist, strich ihre Krankenkasse ihr das Krankengeld. Hilfe suchend wandte sie sich an den SoVD. Der legte für sein Mitglied umgehend Widerspruch gegen den negativen Bescheid der BKK Mobil Oil ein – mit Erfolg.
Im März 2020 wurde Christiane Oppermann am Knie operiert, danach ging es in eine Reha-Maßnahme. Die Kur hat ihr ohne Frage geholfen, aber ihre Mobilität konnte in den drei Wochen nicht so weit wiederhergestellt werden, als dass sie schon wieder arbeiten könnte. Folglich wurde im Abschlussbericht der Reha-Klinik auch ihre weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Mehr noch, der Bericht enthielt einen medizinischen Hinweis des Chefarztes, dass mit einer vollständigen Genesung und einer daraus resultierenden Arbeitsaufnahme in ihrem Beruf als Krankenschwester nicht vor Herbst 2020 zu rechnen sei.
„Ich habe immer noch Schwellungen im Knie mit entsprechenden Schmerzen und fortbewegen kann ich mich bisher nur auf Unterarmstützen“, so Oppermann. „Als Krankenschwester kann ich so keinesfalls arbeiten.“ Das diagnostizierte auch ihr Hausarzt und stellte eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Doch die Krankenkasse BKK Mobil Oil in Celle schien kein Vertrauen in das ärztliche Attest zu haben: Sie aktivierte im April den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der dann ohne eine qualifizierte persönliche Begutachtung einfach nach Durchsicht der Akten entschied, dass Oppermann wieder arbeitsfähig sei. Daraufhin stellte die Krankenkasse kurzerhand die Krankengeldzahlungen ein. Neben den gesundheitlichen Sorgen sorgte die BKK Mobil Oil dadurch auch noch für existenzielle Probleme. Denn seit Anfang Mai erhielt Oppermann weder Krankengeld noch andere finanzielle Unterstützung.
Hilfe suchend wandte sich die 58-Jährige an den SoVD in Gifhorn. „Unsoziales und rüdes Verhalten von Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten bei Leistungsabforderungen habe ich leider schon oft erlebt“, kommentiert die erfahrene Sozialberaterin Christine Scholz den Fall. „Wenn ein Arztbericht vom Chefarzt einer Klinik und ein aktuelles Attest des Hausarztes schon nicht als relevant anerkannt werden, was ich schon mal unglaublich finde, warum hat man Frau Oppermann dann nicht von einem zugelassenen Amtsarzt persönlich untersuchen lassen? Jeder Humanmediziner hätte die Arbeitsunfähigkeit von Frau Oppermann sofort erkannt und bestätigt!“
Scholz drängte sich der Eindruck auf, die BKK Mobil Oil verfolge eine perfide Taktik mit dem Ziel, sich der Verpflichtung zur Zahlung von Krankengeld möglichst zu entziehen. Das ließ Christiane Oppermann sich jedoch nicht gefallen. Mit Unterstützung des SoVD hat sie Widerspruch gegen den Bescheid der BKK Mobil Oil eingelegt. Das war genau die richtige Entscheidung: Wie die BKK jetzt mitteilte, hat es sich bei dem negativen Bescheid um einen Irrtum gehandelt. Oppermann erhält weiter das ihr zustehende Krankengeld.
Dazu Christine Scholz: „Wir freuen uns, dass wir Frau Oppermann in der schwierigen Situation helfen konnten. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass es durchaus Sinn macht, sich im Zweifelsfall kompetent beim SoVD beraten zu lassen und nicht alle Entscheidungen der Kassen einfach so zu akzeptieren.“