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Änderung von Zusatzbeiträgen ab März 2023 wirksamKrankenversicherung: Beitragserhöhung auch für Rentner*innen

Erhöhung der Zusatzbeiträge: Bei vielen gesetzlich Krankenversicherten ist die Anhebung zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten – für pflichtversicherte Rentner*innen wird sie erst ab März 2023 wirksam. Was Betroffene dazu wissen sollten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich zum 1. Januar 2023 der Zusatzbeitrag durchschnittlich um 0,3 Prozent erhöht. Anders ist es bei Rentner*innen, die in der Krankenversicherung der Rentner*innen pflichtversichert sind. Hier ändern sich die Beiträge vorerst nicht. Denn: Die Erhöhung wird erst ab März 2023 wirksam. „Informiert werden Betroffene über die Erhöhung der Zusatzbeiträge in der Regel auf dem Kontoauszug. Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen; etwa, wenn Rentenberechtigte*r und Kontoinhaber*in nicht identisch sind“, erläutert Katharina Lorenz vom SoVD. Grund für die zeitversetzte Berücksichtigung sind entsprechende gesetzliche Vorgaben.

Fragen rund um die Änderung der Zusatzbeiträge und zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen. Die Kontaktaufnahme ist unter 0511 65610721 möglich. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.