Auch kleine Bahnhöfe müssen barrierefrei sein
Der SoVD Niedersachen kritisiert die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, wonach die Deutsche Bahn kleine Bahnhöfe mit bis zu 1000 Fahrgästen pro Tag nicht barrierefrei gestalten muss. „Damit wird die gleichberechtigte Teilhabe aller behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen erschwert“, so Adolf Bauer, SoVD-Präsident.
Unverständlich ist dem SoVD Niedersachsen, dass ein bisher ebenerdig zugänglicher Bahnsteig nach der Modernisierung nur noch über Treppen erreichbar ist. Bauer: „Bei überlegter und richtiger Planung ist Barrierefreiheit nicht teurer. Teuer sind Veränderun-gen nur im Nachhinein.“
Die Deutsche Bahn hatte am 24. Juni 2005 ihr Programm zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgelegt, mit dem erreicht werden soll, dass Menschen mit Behinderung in den kommenden Jahren ein weitgehend barrierefreies Reisen ermöglicht werden soll. Darin enthalten ist auch die „1000er-Regelung“, die der SoVD trotz der vorbildlichen Beteiligung der Verbände behinderter Menschen von Anfang an kritisiert hat.
Der SoVD Niedersachsen fordert deshalb die Bundes- und Landesgesetzgeber auf, Nachbesserungen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und in den Nahverkehrsplänen vorzunehmen.