Widersprüche gegen gekürzte Erwerbsminderungsrenten beibehalten
Widersprüche gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sollten keinesfalls zurückgenommen werden. Der SoVD Niedersachsen empfiehlt allen Betroffenen, die Verfahren unverändert auch nach den jüngsten Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) weiterzuführen. Neue Bescheide mit gekürzten Erwerbsminderungsrenten sollten ebenfalls angefochten werden.
Ende November hatte die Deutsche Rentenversicherung verlauten lassen, dass sie Erwerbminderungsrentnern unter 60 Jahren auch weiterhin gekürzte Bezüge überweisen wolle. Die DRV war damit bewusst nicht der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (BSG) gefolgt. Dieses hatte im Fall einer vom SoVD vertretenen Klägerin entschieden, dass sie zu Unrecht eine gekürzte Erwerbsminderungsrente erhalten hatte, weil sie bei Rentenbeginn unter 60 Jahre alt war.
Die Interpretation der DRV, die Entscheidung des höchsten deutschen Sozialgerichts als Einzelfallentscheidung zu werten und erst weitere Musterverfahren abzuwarten, war beim Sozialverband Deutschland und anderen Organisationen auf großes Unverständnis gestoßen.
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