SoVD-Vorschlag für Pflegezeitgesetz findet Unterstützung bei CDU und FDP
„Wir freuen uns, dass sich die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag die Forderung des SoVD nach Einführung eines Pflegezeitgesetzes zu Eigen gemacht haben“, sagte Edda Schliepack, Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD. Bei der konkreten Ausgestaltung bieten wir der Landesregierung gern unsere Unterstützung an, ergänzte Schliepack.
Nachdem der SoVD bereits im Juni 2006 den Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt hatte, schlossen sich nun die niedersächsische CDU- und FDP-Landtagsfraktion an die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an. Im Entschließungsantrag für den Landtag heißt es, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene bei den Gesprächen zur Reform der Pflegeversicherung nachhaltig einbringen und die Ausgestaltung eines gesetzlichen Anspruchs auf Pflegezeit prüfen.
Erklärtes Ziel des SoVD ist es, für Angehörige von Pflegebedürftigen einen rechtlichen Anspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu schaffen. Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tragen nämlich insbesondere die Angehörigen eine große Verantwortung: In einem solchen Fall muss schnell entschieden werden, wie der Pflegebedürftige gut versorgt werden kann. Das ist gerade für berufstätige Angehörige, die womöglich weit entfernt leben, eine schwierige Situation.
Die Lösung ist ein Anspruch auf eine berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit, wie sie der SoVD in seinem Gesetzentwurf formuliert hat.