Heimrecht muss Bundesrecht bleiben – Häusliche Pflege stärken
Der SoVD Niedersachsen begrüßt den Entschließungsantrag „Häusliche Pflege stärken – Kurzzeitpflege verbessern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag. Zugleich fordert der SoVD die Einführung eines Pflegezeitgesetzes, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Für die Stärkung der häuslichen Pflege sei dies eine unabdingbare Voraussetzung, so der SoVD-Präsident und Landesvorsitzende Adolf Bauer. „Die Pflegebereitschaft in Deutschland ist hoch - und der volkswirtschaftliche Nutzen ist es auch. Wer vor diesem Hintergrund die ambulante und häusliche Pflege in Deutschland stärken will, steht gleichzeitig in der Verantwortung, pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen“, appelliert Bauer an die Gesetzgeber.
Bauer mahnt zudem davor, im Zuge der Föderalismusreform das bundeseinheitliche Heimrecht, das Mindeststandards für Pflege- und Seniorenheime festlegt, den Ländern zu übertragen. „Wir fürchten, dass dies zu weiteren Qualitätsverlusten führen wird. Angesichts der schwierigen Finanzlage des Landes Niedersachsen und der Kommunen besteht die Gefahr, dass heimrechtliche Vorgaben und Standards aus Kostengründen abgebaut werden. Menschenwürdige Pflege darf jedoch keine Frage der Finanzkraft der Länder werden!“, erklärt der SoVD-Chef.
Der SoVD fordert, die Heimaufsicht personell und fachlich zu stärken. Der SoVD weist darauf hin, dass Missstände in der Pflege der Grund waren, das Heimrecht 1974 auf Initiative des Bundesrates in die Zuständigkeit des Bundes zu übertragen. Schon damals war klar, dass eine bundeseinheitliche Regelung unverzichtbar ist, um das besondere Schutzinteresse der älteren und pflegebedürftigen Menschen zu wahren. Es wäre ein großer Rückschritt, den Ländern das Heimrecht jetzt wieder zu übertragen.