Durchbruch beim Landesgleichstellungsgesetz / Bündnisforderungen weitgehend erfüllt -
„Das Bündnis zum Landesgleichstellungsgesetz hat mit dem neuen Gesetzentwurf der Landesregierung einen großen Erfolg erzielt“, sagte SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer zur Erklärung von Ministerpräsident Christian Wulff am Freitag. „Die berechtigten Forderungen der Menschen mit Behinderung werden in der verbesserten Fassung aus dem Sozialministerium in weiten Teilen erfüllt“, erläuterte Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen (BVN). Inzwischen seien nur noch wenige Formulierungen des Entwurfes strittig, äußerten Lange und Bauer übereinstimmend.
Wulff hatte am Freitag mitgeteilt, dass die erste Fassung des Entwurfs verändert und ausgeweitet werde. Danach sollen die Bestimmungen nun nicht mehr nur für Landesbehörden gelten, sondern auch für alle Kommunen. Zudem werde ein Verbandsklagerecht eingeräumt, eine verbindliche Regelung für einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung werde geschaffen und das Gesetz im Jahre 2010 überprüft.
Ebenso positiv werteten die Bündnis-Vertreter die konstruktiven Gespräche mit Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst und hoben besonders hervor, dass jetzt ein Verbandsklagerecht vorgesehen sei. Auch die geplante Aufnahme von Bestimmungen zu Wahlschablonen in das Landeswahlgesetz begrüßten sie ausdrücklich. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK und dem Landesbehindertenrat hatten SoVD Niedersachsen und BVN die Forderungen des Bündnisses aus 17 niedersächsischen Organisationen nachdrücklich gegenüber der Landesregierung vertreten.
„Wir hatten die Pflicht, die Interessen der Menschen mit Behinderung gemeinsam mit unseren Bündnispartnern lautstark zu formulieren. Dass unsere Kritik nun aufgegriffen wurde, freut uns sehr und zeigt die gute Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium“, ergänzte SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer.