„Entscheidungen nicht von Kassenlage abhängig machen“ – SoVD Niedersachsen macht sich für Klagerecht von Sozialleistungsempfängern stark
Der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer verwahrt sich entschieden gegen Kritik an Sozialgerichtsurteilen. „Gerade Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben das grundgesetzlich verbriefte Recht, Bescheide der Sozialhilfeträger und der Bundesagentur für Arbeit gerichtlich überprüfen zu lassen“, betont Bauer.
Schließlich gelte der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter, die ihre Urteile nach Recht und Gesetz fällen - unabhängig davon, ob die Entscheidungen Zustimmung finden oder nicht.
Bauer weist darauf hin, dass Landkreise und kreisfreie Städte als Sozialhilfeträger ebenso wie Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) verpflichtet sind, die bestehenden Gesetze anzuwenden. „Auch die öffentliche Hand ist an Recht und Gesetz gebunden und hat nicht die Aufgabe, Entscheidungen über Sozialleistungen von der Kassenlage abhängig zu machen“, stellt Adolf Bauer nachdrücklich klar.
Der SoVD Niedersachsen tritt damit einem am 14. August 2007 im „Rundblick“ veröffentlichten Kommentar entgegen. Der Verfasser hatte darin beklagt, dass Städten und Gemeinden durch „problematische Gerichtsurteile“ zugunsten von Sozialleistungsempfängern „Millionenkosten“ entstehen würden.