Sozialgerichte müssen eigenständig bleiben
„Mit dem erneut formulierten Ziel der Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten setzt die Landeregierung eindeutig aufs falsche Pferd“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer angesichts aktueller Äußerungen des rechtspolitischen Sprechers der Landtags-CDU, Dr. Uwe Biester. Bereits im niedersächsischen Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung Wulff weiterhin für die Zusammenführung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit ausgesprochen.
„Die Bundesregierung hat diesen Plänen bereits eine klare Absage erteilt. Damit würde sich Niedersachsen nicht nur aussichtslos gegen den Bund stellen, sondern schlicht die Interessen der Menschen im Lande aus den Augen verlieren“, erläutert Bauer. Es sei notwendig, dass soziale Angelegenheiten von spezialisierten Richterinnen und Richtern verhandelt würden. Im Sozialrecht existierten zahlreiche Verfahrensbesonderheiten, die es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gebe, führt Bauer aus.
„Die Sozialgerichte haben sich in dieser Form bewährt und müssen eigenständig bleiben. Die Landesregierung sollte sich stattdessen um dringende soziale Fragen in Niedersachsen kümmern“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende.