DGB und SoVD fordern: Soziale Systeme stärken
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) machen sich zusammen für den Ausbau der solidarischen Sicherungssysteme stark. In einem gemeinsamen Papier fordern die beiden niedersächsischen Organisationen, die Arbeitslosenversicherung zu reformieren und die Rente mit 67 abzuschaffen. Die Rentenversicherung solle außerdem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.
DGB-Landesvorsitzender Hartmut Tölle sagte: "Die Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der Wirtschaftskrise belastet die Sozialsysteme. Wir fordern daher dringend Reformen, um die Sozialversicherungen zu stärken." Konkret forderte Tölle, die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I zu verlängern. Das Schonvermögen für Arbeitslosengeld II müsse erhöht werden. Für konjunkturell bedingte Belastungen der Arbeitslosenversicherung müsse der Bund eine Defizithaftung einführen.
Strikt wandte sich der DGB-Landesvorsitzende gegen die Rente mit 67: "Die meisten Beschäftigten schaffen es bereits jetzt schon nicht, bis 65 zu arbeiten. Wer trotzdem die Erhöhung des Rentenalters will, fördert ganz eindeutig Altersarmut. Wir erwarten deshalb, dass die Rente mit 67 vom Tisch kommt."
Adolf Bauer, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen, sagte: "Die richtige Antwort auf die Wirtschaftskrise insgesamt kann nur in der Stärkung der sozialstaatlichen Ordnung liegen, die Solidarität, Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit für alle Menschen zum Ziel hat." Bauer führte aus, dass private Pensionsfonds in den Ländern der OECD fast ein Viertel ihres Wertes verloren hätten, während die umlagefinanzierten Systeme weitgehend stabil seien: "Freier Wettbewerb mit einseitiger Profitmaximierung ist keine Alternative zur sozialstaatlichen Ordnung. Konkret heißt das: keine weitere Privatisierung der sozialen Absicherung!"
Im Kampf gegen die Altersarmut wies der SoVD-Landesvorsitzende zudem auf die Möglichkeit einer Erwerbstätigenversicherung hin: "Alle Erwerbstätigen ohne obligatorische Alterssicherung müssen in die solidarische Rentenversicherung einbezogen werden." Dies betreffe bundesweit etwa drei Millionen Selbstständige und knapp sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, die häufig Versicherungslücken aufwiesen und darum im Alter von Armut bedroht seien.