Landesheimgesetz hilft Betroffenen nicht weiter
Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. zeigt sich enttäuscht vom neuen Landesheimgesetz. „Die niedersächsische Landesregierung hat lange gebraucht, um dieses Gesetz zu verabschieden. Das Ergebnis bleibt allerdings hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer dazu: „Eigentlich hatten wir uns von dem Gesetz erhofft, dass die Rechte der Heimbewohner gestärkt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. So konnte man sich beispielsweise nicht darauf einigen, das Recht auf eine Einzelzimmer-Unterbringung für die Pflegebedürftigen fest im Gesetz zu verankern. Stattdessen gibt es nur einen Appell an die Heimbetreiber, den Wünschen der Betroffenen möglichst Rechnung zu tragen. Damit ist den Heimbewohnern jedoch nicht geholfen.“
Kritisch sieht der SoVD auch die Tatsache, dass die sogenannte Nachtpflege – also die stationäre nächtliche Unterbringung eines Pflegebedürftigen – weiterhin nicht vom Heimgesetz erfasst wird. „Während die Tagespflege im Zuge der Beratungen doch noch in das Gesetz aufgenommen wurde, gilt dies für die Nachtpflege nach wie vor nicht. Ein zeitgemäßes Schutzgesetz sieht in unseren Augen anders aus.“