SoVD gibt Tipps zum Flexi-RentengesetzMehr Geld für pflegende Rentner
Wer als Rentnerin oder Rentner die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann damit seine Rente aufbessern – das sogenannte Flexi-Rentengesetz macht’s möglich. Wie das genau funktioniert, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
„Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die häusliche Pflege vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird“, sagt Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehe, für den zahle die Pflegekasse automatisch Rentenbeiträge ein. „Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die Altersrente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird“, erklärt Lorenz.
Gleichzeitig ändere sich ab diesem Zeitpunkt jedoch die rechtliche Grundlage für die weitere Beitragseinzahlung: „Ab der Regelaltersgrenze und dem gleichzeitigen Bezug einer Vollrente tritt die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ein“, so die SoVD-Beraterin. „Damit die Pflegekasse auch weiterhin in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlt, darf dieser also nicht Altersvollrentner sein.“ Die Lösung sei, beim zuständigen Rentenversicherungsträger statt einer Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu beantragen.
„Indem man so zunächst auf ein Prozent der Regelaltersrente verzichtet, kann man sich als pflegender Angehöriger die zusätzlichen Rentenbeiträge dauerhaft sichern“, macht Lorenz deutlich. Diese Beiträge könnten den Rentenanspruch dann immer mit Wirkung zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.
Wer wissen möchte, wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt, kann sich in einem der rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen beraten lassen. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle Fragen rund um das Thema Rente, prüfen die Unterlagen der Ratsuchenden und übernehmen auf Wunsch auch den nötigen Schriftverkehr. Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.