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SoVD gibt Tipps zum Flexi-RentengesetzMehr Geld für pflegende Rentner

Wer als Rentnerin oder Rentner die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann damit seine Rente aufbessern – das sogenannte Flexi-Rentengesetz macht’s möglich. 

Wie funktioniert das?
Wichtig ist, ob die häusliche Pflege vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird. Die Pflege-kasse zahlt automatisch Rentenbeiträge für diejenigen ein, die vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die Altersren-te, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird.

Was es beim Erreichen der Regelaltersgrenze rechtlich zu beachten gibt:
Es ändert sich die rechtliche Grundlage für die weitere Beitragseinzahlung. Ab dem Erreichen der Regelal-tersgrenze und dem gleichzeitigen Bezug einer Vollrente tritt die Versicherungsfreiheit in der Rentenversi-cherung ein. Damit die Pflegekasse auch weiterhin in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlt, darf dieser also nicht Altersvollrentner sein.

Die Lösung des Problems:
Pflegende können beim zuständigen Rentenversicherungsträger statt einer Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu beantragen. Wenn auf ein Prozent der Regelaltersrente verzichtet wird, kann ein pflegender Angehöriger dauerhaft die erhöhten Rentenbeiträge beziehen. Diese Beiträge könnten den Ren-tenanspruch dann immer mit Wirkung zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.

Der SoVD informiert:
Wer wissen möchte, wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt, kann sich in einem der rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen beraten lassen. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle Fragen rund um das Thema Rente, prüfen die Unterlagen der Ratsuchenden und übernehmen auf Wunsch auch den nötigen Schriftverkehr. 

Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie unter www.sovd-nds.de
Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.