Monatlicher Eigenanteil von 18,72 Euro sichert Anspruch auf LeistungenMinijob: SoVD rät Schüler*innen in Rentenversicherung einzuzahlen
Viele Schüler*innen nutzen die Schulferien oder ihre Freizeit, um ihr Taschengeld mit einem Minijob aufzubessern. Geht ihre Anstellung über eine kurzfristige Beschäftigung hinaus, sollten sie unbedingt die Rentenversicherungspflicht in Erwägung ziehen und diese nicht vorschnell ablehnen. Welche Vorteile sich daraus ergeben und was Schüler*innen und Eltern zudem wissen sollten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Arbeiten Schüler*innen über eine kurzfristige Beschäftigung hinaus in einem Minijob, besteht für diesen in der Rentenversicherung eine Versicherungspflicht. Allerdings ist es möglich, sich als Arbeitnehmer*in davon befreien zu lassen. „Leider bestärken Arbeitgeber*innen junge Arbeitskräfte oft vorschnell darin, einen solchen Befreiungsantrag zu stellen. Informationen darüber, welche Vorteile eine Rentenversicherungspflicht im Minijob hat, bekommen die Jugendlichen häufig gar nicht“, kritisiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Schüler*innen zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. „Bei 520 Euro sind das 18,72 Euro im Monat. Wir raten jungen Menschen, diesen Beitrag einzuzahlen, denn die Arbeit im Minijob wird bei den Versicherungszeiten für die Alters-, aber auch bei einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt und wirkt sich zudem positiv auf die Höhe der Rente aus. Außerdem ist die Beitragszeit für Rehabilitationsleistungen relevant“, so Lorenz.
Gut zu wissen: Eine Beschäftigung gilt nicht mehr als kurzfristig, wenn innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 90 Kalendertage beziehungsweise 70 Arbeitstage gearbeitet wird und ist dann grundsätzlich versicherungspflichtig. „Der Minijob muss nicht zwingend durchgängig ausgeübt werden. Bei mehreren kürzeren Beschäftigungen, zum Beispiel in verschiedenen Schulferien, werden die Zeiten addiert“, informiert Lorenz.
Für Fragen zu diesem oder anderen Rententhemen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung. Der Verband ist unter 0511 65610721 erreichbar. Die Kontaktdaten zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.