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SoVD hilft bei KurzantragNach Corona-Abbruch: Reha unkompliziert wieder aufnehmen

Viele Betroffene konnten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Reha-Maßnahmen nicht antreten oder mussten sie abbrechen. Mit einem vereinfachten Kurzantrag können diese nun erneut beantragt werden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt oder Fragen hat, kann sich an den SoVD in Niedersachsen wenden.

Aufgrund der Pandemie haben viele Reha-Kliniken Neuaufnahmen ausgesetzt, außerdem konnten Patientinnen und Patienten die Maßnahme von sich aus abbrechen.
Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, kann die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen. „Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur für Einrichtungen der Rentenversicherung gilt. Wenn die Klinik zu einem anderen Träger gehört, sollte vorab geklärt werden, ob der Antrag auch akzeptiert wird oder wie stattdessen verfahren werden sollte“, rät Katharina Lorenz vom SoVD-Beratungszentrum Hannover.

Der Kurzantrag gilt auch für Kinder- und Jugend-Rehabilitationen sowie für Eltern, die ihre Reha abbrechen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel aufgrund einer coronabedingten Schul- oder Kitaschließung zu gewährleisten.

Wer Hilfe beim Ausfüllen des Kurzantrags braucht oder allgemein Rat zum Thema Reha sucht, kann sich an eines der rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen wenden. Die professionellen Beraterinnen und Berater dort haben stets kompetente Antworten auf alle sozialrechtlichen Fragen parat – egal ob es um Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV oder Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht. Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.