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Neue Corona-Lockerungen für Alten- und PflegeheimeBewohner dürfen Einrichtungen wieder verlassen

Das Niedersächsische Sozialministerium hat in einem neuen Erlass bestätigt, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung ihre Einrichtungen wieder verlassen dürfen.

„Die Einrichtungen müssen jetzt Regelungen in ihre Hygienekonzepte aufnehmen, die Bewohnerinnen und Bewohnern den zeitweiligen Ausgang ermöglichen“, erklärt Birgit Vahldiek, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim SoVD in Niedersachsen. Das Sozialministerium habe mit diesem Erlass auf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen und Angehörigen reagiert.

„Vielfach ist den Bewohnerinnen und Bewohnern mit dem Verweis auf das Hygienekonzept nur unter erschwerten Bedingungen ein Verlassen der Einrichtung ermöglicht beziehungsweise erlaubt worden. So ist ihnen beispielsweise angekündigt worden, bei Rückkehr in die Einrichtung unter eine 14-tägige Quarantänezeit gestellt zu werden. Die Anordnung einer Quarantäne ist aber ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt vorbehalten", so Vahldiek weiter. Ein Hygienekonzept sei rechtlich nicht das geeignete Mittel, das Recht von Bewohnerinnen und Bewohnern zur eigenständigen Bestimmung ihres Aufenthaltsortes zu beschneiden. Vielmehr habe das Hygienekonzept nach der Intention der Verordnung nur darauf hinzuwirken, dass das Risiko einer Infektion mit Covid-19 außerhalb der Einrichtung und bei der Rückkehr in diese so weit wie möglich reduziert werde.
 
„Das Zurückhalten von Bewohnerinnen und Bewohnern in den Einrichtungen stellt daher eine rechtswidrige Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit dar, soweit es nicht aus anderen Gründen – wie zum Beispiel einem konkreten und aktuell vorliegendem Infektions- oder Verdachtsfall – gerechtfertigt ist", stellt Vahldiek klar. Die latent vorliegende Gefährdung einer Infektion mit Covid-19 außerhalb der Einrichtung stelle allerdings keine Eigengefährdung dar, welche rechtfertigen würde, die Betroffenen am Verlassen der Einrichtung zu hindern.

„Auch dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und besonderen Wohnformen nicht unter Androhung einer Quarantäne in ihrem Wunsch, die Einrichtung zu verlassen, unter Druck gesetzt werden“, betont Vahldiek. Allerdings trügen sie während des Verlassens der Einrichtung selbst die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Tipps und Hilfestellungen rund ums Thema Pflege erhalten Ratsuchende am Pflege-Notruftelefon des SoVD in Niedersachsen unter der Servicenummer 0180 2000872.