Frist läuft am 31. März 2022 ab Noch diesen Monat freiwillige Rentenbeiträge für 2021 nachzahlen
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, hat noch bis zum 31. März 2022 die Gelegenheit, freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nachzuzahlen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, den Anspruch auf die Altersrente zu erhöhen – und unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben. Die freiwilligen Zahlungen können monatlich in einer beliebigen Höhe zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro geleistet werden. Der SoVD in Niedersachsen berät rund um das Thema.
Freiwillige Beiträge rückwirkend für 2021 nachzahlen: Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können das noch bis zum 31. März tun. „Die Höhe der monatlichen Zahlungen kann von Betroffenen in einem Rahmen von 83,70 Euro bis 1.320,60 Euro frei bestimmt werden“, informiert SoVD-Berater*in Katharina Lorenz.
Durch die freiwilligen Rentenbeiträge können Zahlende beispielsweise in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten sowie ihre Altersrente erhöhen – oder unter bestimmten Voraussetzungen so einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. „Dafür sind allerdings fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto nötig. Für Personen, die vor 1955 geboren wurden und trotz Kindererziehung nicht auf fünf Beitragsjahre kommen, gibt es dabei eine Sonderregelung. Sie können auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze jederzeit noch fehlende Beträge einzahlen und nachträglich einen Rentenanspruch erhalten“, weiß Lorenz.
Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen stehen für Fragen rund um die freiwilligen Beitragszahlungen zur Verfügung und helfen auch gerne bei anderen Rententhemen weiter. Erreicht werden kann das Verband telefonisch unter 0511 65610721. Kontaktdaten zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.