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Bis Fristende können Beträge der vergangenen zwei Jahre verwendet werdenPflege: Entlastungsbeträge noch bis Ende Dezember nutzbar

Noch bis zum 31. Dezember 2021 können pflegebedürftige Menschen ungenutzte Entlastungsleistungen der Pflegekasse aus 2019 und 2020 abrufen. Der SoVD in Niedersachsen sagt, wie genau das funktioniert.

Um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, wurde die Abruffrist für Entlastungsleistungen der Pflegekasse ausgeweitet. „Normalerweise kann auf die Entlastungsbeträge eines Jahres nur bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres zurückgegriffen werden“, erläutert Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Mit der Sonderregelung sei es aber noch bis zum 31. Dezember 2021 möglich, Beträge aus 2019 und 2020 zu nutzen. Verwendet werden können die Leistungen zum Beispiel für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.   

Für Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung und beraten auch zu weiteren Pflegethemen. Der SoVD ist telefonisch unter der 0511 65610721 erreichbar. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.