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Beantragung erfolgt oft erst spätPflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen

Besonders mit zunehmendem Alter treten gesundheitliche Probleme auf. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie auch schon bei leichten Einschränkungen den Pflegegrad 1 beantragen können. Der SoVD in Niedersachsen rät Betroffenen, sich einstufen zu lassen, auch wenn sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad anerkannt wird.

Was viele nicht wissen: Auch schon mit leichten kognitiven, körperlichen oder psychischen Einschränkungen kann der Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse beantragt werden. „Oft wird ein Antrag erst gestellt, wenn Betroffene nicht mehr alleine zurechtkommen, weil ihnen nicht bewusst ist, dass auch vorher schon ein Anspruch besteht“, weiß Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet die Selbstständigkeit der Antragstellenden nach verschiedenen Kriterien eines Punktesystems und entscheidet so über eine mögliche Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertungskriterien sind unter anderem Mobilität, Erinnerungsvermögen und die eigenständige Bewältigung des Alltags.

Obwohl Betroffenen bei Pflegegrad 1 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht zustehen, hat die Beantragung trotzdem Vorteile: Betreuungs- und Entlastungsleistungen können genutzt werden. So steht beispielsweise ein monatlicher Betrag von 125 Euro etwa für eine Alltagsbegleitung und weitere Betreuungsangebote zur Verfügung. Außerdem werden Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf bezuschusst.  Bei Bedarf können auch Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für einen barrierefreien Umbau des Wohnraums gezahlt werden. „Deshalb empfehlen wir, auch bei leichten Einschränkungen einen Pflegegrad zu beantragen oder eine Höherstufung prüfen zu lassen“, sagt Lorenz.

Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen stehen unter 0511 65610721 für weitere Fragen zur Verfügung.  Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.