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Bei Verletzungen stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherung zu Pflegende Angehörige sind unfallversichert

Unfälle passieren schnell. Ob unglücklich gestürzt und den Arm gebrochen oder beim Umlagern den Rücken verletzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn etwas im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit passiert – das gilt auch für Wegstrecken vom beziehungsweise zum Pflegeort. Wichtige Voraussetzung: Der*die pflegende Angehörige ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

Verletzen sich pflegende Angehörige bei Tätigkeiten, die direkt etwas mit der pflegebedürftigen Person zu tun haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Dann stehen ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. „Abgedeckt sind sowohl klassische Pflegetätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben, die für Pflegedürftige übernommen werden“, informiert SoVD-Berater*in Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Niedersachsen. Außerdem sind Wegstrecken von oder zum Wohnort versichert – zum Beispiel bei Besorgungen. Die Betroffenen müssen allerdings bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person den Pflegegrad zwei oder höher zuerkannt bekommen hat. Zudem muss die häusliche Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche und im Umfang von insgesamt zehn Stunden geleistet werden. Haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sollten sie sich nach einem Unfall direkt an eine*n Arzt*Ärztin wenden und melden, dass er im Rahmen der häuslichen Pflege passiert ist. „Geben Mediziner*innen den Vorfall nicht an die Unfallversicherung weiter, sollten Betroffene dies unbedingt selbst tun“, rät Lorenz. Erst dann könnten die Kosten für beispielsweise Behandlungen, Rehamaßnahmen oder Fahrtkosten übernommen werden. „In besonders schweren Fällen kann sogar ein Anspruch auf Rente bestehen“, fügt Lorenz hinzu.

Für Fragen hierzu oder zu weiteren Pflegethemen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen unter 0511 65610721 zur Verfügung. Die Kontaktdaten zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.