Gesundheitlicher Schutz und Entlastung für Pflegebedürftige Pflegeversicherung: Corona-Regelungen werden verlängert
Coronabedingte Maßnahmen für pflegebedürftige Personen werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das betrifft unter anderem eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld oder verpflichtende Beratungsbesuche. Der SoVD in Niedersachsen berät Betroffene zu den Regelungen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, einige befristete Corona-Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. So werden persönliche Begutachtungen des MDK zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit weiterhin ausgesetzt. „Wir begrüßen den Versuch, das Infektionsrisiko für Betroffene zu verringern. Trotzdem ist es in vielen Fällen problematisch, wenn eine Einstufung in einen Pflegegrad nur nach Aktenlage oder aufgrund eines Telefongesprächs erfolgt“, mahnt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Auch verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende können auf Wunsch telefonisch oder digital, wie zum Beispiel per Videokonferenz, durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme betrifft die Zahlungsdauer des Pflegeunterstützungsgeldes: Sie wird auf 20 Arbeitstage angehoben. Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vorübergehend den Entlastungsbetrag, den sie in Höhe von 125 Euro erhalten, auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Aus 2019 und 2020 angesparte Beträge für Entlastungsleistungen können Betroffene noch bis zum 30. September 2021 nutzen – und das unabhängig vom Pflegegrad.
Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen stehen für Fragen zur Verfügung und beraten zu weiteren Themen rund um die Pflege. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch unter 0511 65610721. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.