SoVD Niedersachsen: Verfahren an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben
"Wir lehnen Gebühren für Sozialgerichte entschieden ab", sagte der Landesvorsitzende des Sozialverbands SoVD Niedersachsen und SoVD-Präsident Adolf Bauer an diesem Wochenende. "Dies gefährdet die Durchsetzung der berechtigten Interessen sozial schwacher Bürger." Bauer weiter: "Eine solche Regelung ist unverantwortlich, bürokratisch und führt nur zu einer Verschiebung von Kosten."
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesrates, der jetzt auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen hat, wonach für Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr erhoben werden soll. Vorgesehen sind 75 Euro für Verfahren vor Sozialgerichten, 150 Euro für Verfahren vor Landessozialgerichten und 225 Euro für Verfahren vor dem Bundessozialgericht.
Ein Viertel der Menschen, die sich in Niedersachsen an die Sozialgerichte wenden, leben am Rande des Existenzminimums. Sie können eine solche Gebühr nicht aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür muss der Staat und damit letztendlich der Steuerzahler aufkommen. Mehreinnahmen werden nicht erzielt.
"Wir fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf mit den Stimmen von Rot-Grün zurückzuweisen", sagte Bauer. "Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben."
Bauer warnte auch vor einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, wie sie derzeit in einer Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und-minister der Länder diskutiert wird. Die Arbeit der Sozialgerichte habe sich bewährt. Die Verfahrensdauer sei dort wesentlich kürzer und kostengünstiger als an Verwaltungsgerichten.
Zudem bestehe die Gefahr, dass durch eine Zusammenlegung die Qualität der Rechtssprechung abnehmen wird. Eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten wäre daher fatal.