Neue Regelung erschwert Bahnreisen für Menschen mit Behinderung
Bislang haben Menschen mit Behinderung bei ihren Reisen Unterstützung von der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn bekommen. Sie fungierte als zentraler Ansprechpartner und koordinierte weitere Abstimmungen mit privaten Eisenbahnunternehmen. Das hat sich jetzt geändert, die Deutsche Bahn bietet den Service für die einzelnen Unternehmen nicht mehr an. Die Folge: Wenn Menschen mit Behinderung Hilfe brauchen, müssen sie bei jeder Eisenbahngesellschaft einzeln anrufen – ein inakzeptabler Zustand, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen findet.
Menschen mit Behinderung brauchen bei ihren Bahnreisen oft Unterstützung – etwa wenn sie im Rollstuhl sitzen oder blind sind. Gerade wenn sie dabei nicht nur mit der Deutschen Bahn, sondern auch mit privaten Eisenbahnunternehmen unterwegs sind, kann das kompliziert werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, gab es als zentralen Ansprechpartner bislang die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn. Sie traf die nötigen Absprachen mit allen Eisenbahnunternehmen für die gesamte Reisekette.
Diesen kompletten Service hat die Deutsche Bahn nun eingestellt. Seit kurzem müssen Menschen mit Behinderung mit jedem einzelnen Eisenbahnunternehmen selbst Kontakt aufnehmen und die Hilfeleistungen organisieren. Der Grund: Die Deutsche Bahn hat das Angebot bislang kostenlos für alle Eisenbahnunternehmen organisiert. Das ist laut Bahn aus Kostengründen nicht mehr möglich. Gegen eine Gebühr können Eisenbahngesellschaften das Angebot jedoch weiter nutzen – in Niedersachsen tut das jedoch kein Unternehmen.
„Für Menschen mit Behinderung bedeutet das, dass Bahnfahren sehr viel komplizierter wird. Es ist ein enormer Rückschritt in puncto Teilhabe und Mobilität“, kritisiert der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer. Er fordert die privaten Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen dringend auf, sich nicht ihrer Verpflichtung zu entziehen und sich doch noch an der MSZ zu beteiligen. „Wenn sich die Unternehmen nicht bewegen, ist die Politik gefragt. Sie muss entsprechend Druck machen, damit es eine schnelle Lösung für die Betroffenen gibt. Schließlich ist eine zentrale Anlaufstelle auch in der entsprechenden EU-Verordnung vorgesehen“, so Bauer.