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Landesregierung muss verbindliche Regelung findenCorona-Test: Pflegeheim-Bewohner bleiben auf Kosten sitzen

Immer wieder bestehen Pflegeheime in Niedersachsen bei neuen Bewohnerinnen und Bewohnern auf die Durchführung eines präventiven Corona-Tests. So soll die Ausbreitung des Virus in der Einrichtung verhindert werden. Da das Land Niedersachsen einen solchen Test in seiner Verordnung allerdings nicht zur Pflicht gemacht hat, bleiben die Betroffenen auf den Kosten sitzen. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen die Landesregierung auf, nachzujustieren, einen Vorab-Test verpflichtend zu machen und diesen auch zu bezahlen.

Wer in ein Pflegeheim umzieht oder in Kurzzeitpflege geht, muss gemäß der niedersächsischen Verordnung nicht zwingend auf das Corona-Virus getestet werden. Aus Sicherheitsgründen machen einige Einrichtungen einen solchen Test trotzdem zur Voraussetzung. Das Problem: Da der Test nicht aufgrund von Symptomen oder einer gesetzlichen Grundlage durchgeführt wird, zahlt weder die Kranken- noch die Pflegekasse. „Meistens kostet so ein Test über 100 Euro, die dann privat bezahlt werden müssen, ansonsten ist der Platz im Pflegeheim weg“, erläutert der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt. Es könne nicht sein, dass Urlaubern aus Risikogebieten bis vor Kurzem noch der Test bezahlt wurde, es für die Risikogruppe in Pflegeheimen aber keine entsprechende Regelung gebe.

„Andere Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen oder das Saarland sind da viel weiter. Sie testen verpflichtend und übernehmen zum Teil auch die Kosten“, so Sackarendt weiter. Ähnliches müsse auch in Niedersachsen gelten. „Der Bundesgesundheitsminister hatte bereits für Juni ein bundeseinheitliches Vorgehen geplant – passiert ist bislang nichts. Deshalb muss die Landesregierung jetzt tätig werden und eine gesetzliche Grundlage schaffen“, fordert der SoVD-Chef.