Direkt zu den Inhalten springen

Maßnahmen zum Klimaschutz sozial gerecht gestaltenNach Urteil zur Klimapolitik: „Land und Kommunen müssen endlich ihre Hausaufgaben machen“

Hannover. Wegweisendes Urteil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Seniorinnen aus der Schweiz Recht gegeben. Die Frauen hatten geklagt, dass sie als Ältere besonders von der extremen Hitze betroffen seien und die Schweiz zu wenig getan habe, um sie zu schützen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht sich damit in seinen Forderungen nach besseren und sozial gerechteren Maßnahmen in punkto Klimapolitik bestätigt.

Es ist das erste Urteil zum Thema Klimapolitik mit Signalwirkung: Der EGMR hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Schweiz bislang zu wenig getan hat, um die klagenden Seniorinnen vor den immer häufiger auftretenden Hitzeperioden zu schützen. Diese Rechtsprechung kann dazu führen, dass das Land seine Anstrengungen in dem Bereich verstärken muss. „Auch, wenn das Urteil erstmal nur für die Schweiz wegweisend ist, muss die Politik endlich erkennen, dass Maßnahmen zum Klimaschutz nicht optional sind, sondern umgehend umgesetzt werden müssen“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Seit Langem fordert Niedersachsens größter Sozialverband deutlich mehr Tempo vom Land Niedersachsen und den Kommunen im Bereich der Klimapolitik. „Gerade, wenn es um den Schutz von Senior*innen, Kindern und Menschen mit Behinderung geht, müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden“, betont Swinke. Besonders wichtig seien Hitzeschutzpläne in Städten und Gemeinden sowie Maßnahmen für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schulen und Kitas. „Aber auch die Landesregierung muss ihre Hausaufgaben machen: Der Ausbau von erneuerbaren Energien und eine bessere Versorgung mit Bus und Bahn sind unerlässlich“, erläutert der Vorstandsvorsitze weiter und ergänzt: „Bei all diesen Maßnahmen ist allerdings klar, dass sie sozial gerecht umgesetzt und Menschen mit kleinem Geldbeutel nicht übermäßig belastet werden dürfen.“