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Höhe der Unterstützung darf nicht vom Wohnort abhängenSoVD fordert: Niedersachsen muss Härtefallfonds für DDR-Rentner*innen unterstützen

Viele Menschen aus Ostdeutschland kämpfen um die Anerkennung ihrer Zusatzrenten aus DDR-Zeiten. Oft wurden die Betroffenen bei der Überleitung benachteiligt und erhalten nur eine kleine Rente. Ein Härtefallfonds der Bundesregierung soll das ändern. An diesem können sich auch die Bundesländer beteiligen. Dass Niedersachsen dies nicht tut, kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) stark.

Mit der Einrichtung des Härtefallfonds für DDR-Rentner*innen, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen wird der Streit über bestimmte Rentenansprüche aus der DDR-Zeit endlich beigelegt. „Zehntausende Menschen wie etwa Krankenschwestern oder auch zu DDR-Zeit Geschiedene haben mehr als 30 Jahre für Gerechtigkeit gekämpft. Deshalb sind wir sehr froh, dass die Betroffenen jetzt zumindest eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten“, sagt Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Das Problem: Die Bundesländer konnten sich an dem Fonds beteiligen und somit den Betrag für die Rentner*innen verdoppeln. Im Gegensatz zu Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat Niedersachsen dies jedoch mit dem Hinweis auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes abgelehnt. „Da die Auszahlungen an strenge Bedürftigkeitsregelungen geknüpft ist, haben sowieso nur wenige Menschen darauf Anspruch. Außerdem sind 2.500 Euro für entgangene Rentenansprüche viel zu wenig. Deshalb wäre die Beteiligung aller Länder außerordentlich wichtig gewesen“, so Sackarendt.

Der SoVD fordert deshalb die niedersächsische Landesregierung auf, mit den anderen Ländern ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. „Ob jemand 2.500 Euro oder doppelt so viel erhält, darf nicht vom Wohnort abhängen. Für die Betroffenen macht das einen Riesenunterschied“, betont der niedersächsische SoVD-Chef.